GFI Archiver Subscription 1Jahr 50-249
Artikelnr.: 401924
Hersteller-Artikel-Nr.: MAR50-249-1Y
Warengruppe: Software Lizenzen
Hersteller: GFI
Außenmaße (B x T x H): 0 mm x 0 mm x 0 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Verfügbar :
17
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Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Systemanforderung | |
Minimum Prozessorfamilie: | Pentium |
Min. benötigte Prozessorgeschwindigkeit: | 2000 MHz |
Min. benötigter Speicherplattenplatz: | 400 MB |
Min. benötigter RAM: | 1024 MB |
Empfohlener RAM: | 3072 MB |
Lizenz | |
Lizenzebenenkauf erforderlich: | 50 - 249 Lizenz(en) |
Lizenzterm: | 1 Jahr(e) |
Merkmale | |
Plattform: | Win |
64-Bit Computing: | Ja |
Software | |
Unterstützte Server-Betriebssysteme: | Windows Server 2003,Windows Server 2008,Windows Server 2008 R2,Windows Server 2008 R2 x64,Windows Server 2012,Windows Server 2012 R2,Windows Server 2012 R2 x64,Windows Server 2012 x64,Windows Small Business Server 2003,Windows Small Business Server 2008,Windows Small Business Server 2011 |
Beschreibung
Archivierung von E-Mails, Dateien und TerminenGFI Archiver ermöglicht es Ihnen, E-Mails, Dateien und Kalendereinträge langfristig und geschützt zu speichern. Der File Archiving Assistant (FAA) lässt Sie Dateien im Team bearbeiten und zentral in Ihrem Unternehmen sichern ohne externe Online-Dienste.
Geschützte, rechtskonforme Langzeitsicherung
Minimieren Sie rechtliche Risiken: Vor Manipulation geschützte E-Mails und Dateien werden im Originalzustand an einem Ort archiviert für einfache Compliance, eDiscovery und firmeninterne Überprüfungen.
Wertvoller Erkenntnisgewinn
Ihr Archiv ist ein Datenschatz, aus dem sich per MailInsights-Modul wichtige Erkenntnisse für operative und strategische Entscheidungen gewinnen lassen. Verschiedene Berichte zeigen rechtliche und sicherheitsrelevante Risiken auf. Erkennen Sie außerdem, wie E-Mail noch produktiver genutzt werden kann
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.